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Industriemontage-Zangerle
Stefan Zangerle
Rathausstr. 45
66571 Eppelborn

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Telefon: +49 6881 961950

Mobil:    +49 151 19079996
Telefax: +49 6881 961974
E-Mail: info@im-zangerle.de

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE210372479

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Industriemontage-Zangerle

(Inh. Stefan Zangerle)

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Verkäufe und Verträge zwischen der Fa. Industriemontage-Zangerle und einem Kunden und/oder Lieferanten in allen laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch einen Auftrag bzw. eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

Alle angegebenen Preise lauten auf EURO und verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt, inklusive Mehrwertsteuer. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Firmen wird hiermit von vornherein widersprochen.

2. Zahlungsbedingungen. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Lieferung "Vor Ort" ist bei Auftrag eine angemessene Anzahlung fällig, der Rest sofort, ohne Abzug bei Lieferung. Das Einbehalten ( auch von Teilbeträgen ) ist nicht zulässig. Die Fa. Industriemontage-Zangerle ist dann berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung alle gelieferten Teile wieder mitzunehmen und eine Unkostenpauschale in Höhe von 120,- € zu erheben.

Zahlungen werden nur in bar, gültigem Euroscheck ( jeweils bis 200,- € ) oder per Überweisung akzeptiert. Hierbei ist die Zahlungsbestätigung auf dem Ausdruck für die erfolgte Zahlung maßgeblich.

2.1 Zahlungsverzug. Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Fa. Industriemontage-Zangerle berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,- € für die erste Mahnung und 7,50 € für jede weitere Mahnung zu erheben. Gleichzeitig sind ab dem Tag des Verzuges Zinsen für den gesamten Rechnungsbetrag fällig. Die Höhe ergibt sich aus den Zinsen, welche die Fa.Industriemontage-Zangerle für einen banküblichen Kredit in gleicher Höhe zu zahlen hätte. Davon unberührt liegen die Zinsen immer mindestens 4% über dem aktuellen Diskontsatz der deutschen Bundesbank.

Dem Kunden bleibt es frei einen geringeren Schaden durch seinen Verzug nachzuweisen.

3. Eigentumsvorbehalt. Die Fa. Industriemontage-Zangerle behält sich alle Eigentumsrechte an sämtlichen gelieferten Teilen bis zur vollständigen Zahlung der offenen Rechnungen vor. Werden Teile der Ware weiterverarbeitet, so erwirbt die Fa. Industriemontage-Zangerle anteilsmäßig einen Eigentum an dem neuen Produkt.

4. Lieferfristen sind, soweit nicht schriftlich als verbindlich erklärt, nur annähernd und unverbindlich. Eine Terminabsprache ist für beide Parteien verbindlich. Dies gilt insbesondere für Lieferungen der Fa. Industriemontage-Zangerle. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage des schriftlichen Auftrages bzw. der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Lieferkonditionen.

Bei außerhalb unseres Einflusses liegenden Verzögerungen, insbesondere Streik in unseren oder fremden Betrieben, höherer Gewalt, Energiemangel etc. ist die Lieferfrist angemessen zu verlängern.

5. Beanstandungen. Sofern die Vertragspartei eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Kaufmann ist, muß die Schadensanzeige spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend gemacht werden. Für andere Personen gilt die Anzeigepflicht nach BGB.

Ist die Beanstandung berechtigt, so wird die Fa. Industriemontage-Zangerle den Fehler abstellen, erneut liefern, oder den Rechnungsbetrag ersetzen. Beim Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung besteht das Recht auf Wandlung oder Minderung.

5.1 Garantie / Reklamationen. Reklamationen werden grundsätzlich nur unter Vorlage der Rechnung anerkannt. Bei sichtbaren und / oder nachweislichen Beschädigungen erlöschen die Garantie und sämtliche Ersatzansprüche. Gleiches gilt für den unsachgemäßen oder falschen Einbau von Teilen durch nicht von Fa. Industriemontage-Zangerle autorisierten Personen.

Befinden sich auf den verkauften Teilen Garantiesiegel oder Label ( auch von Vorlieferanten ), so dürfen diese weder beschädigt noch entfernt sein, sonst erlischt die Garantie.

5.2 Herstellergarantien. Die Fa. Industriemontage-Zangerle gibt Herstellergarantien in dem Umfang an die Kunden weiter, wie sie der Hersteller selbst gibt. Diese Weitergabe verpflichtet die Fa.Industriemontage-Zangerle zu nichts; sie braucht weder für die Garantien einzustehen, noch sie bearbeiten oder Transportkosten etc. zu übernehmen. Es bleibt generell dem Kunden überlassen, Garantieansprüche, die über die gesetzliche Gewährleistungs-Pflicht hinausgehen, beim Hersteller selbst einzufordern.

5.3 Erweiterte Garantie. Gibt die Fa. Industriemontage-Zangerle erweiterte Garantien , so können diese Teile oderMaschinen ein Siegel tragen. Wird dieses Siegel beschädigt oder entfernt, so reduziert sich die Garantieleistung sofort auf die gesetzliche
Gewährleistungspflicht.

6. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind auf den Warenwert der Lieferung beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere bei Defekten an Software und Datenverlust durch den Gebrauch der Teile der Fa. Industriemontage-Zangerle sind von vornherein ausgeschlossen. Schäden an der Hardware durch den Einbau der von der Fa.Industriemontage-Zangerle gelieferten Teile werden nur ersetzt, wenn der Einbau durch die Fa. Industriemontage-Zangerle vorgenommen wurde und der Schaden einwandfrei auf den Einbau der Teile zurückzuführen ist. Im Zweifelsfall liegt der Nachweis der Schadensursache beim Geschädigten.

7. Gerichtsstand. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Gerichtsstand immer Lebach.

8. Salvatorische Klausel. Ist eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.


Eppelborn, 01.04.1999


Alle Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen.
Industriemontage-Zangerle ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Industriemontage-Zangerle Inh. Stefan Zangerle.
Angebote freibleibend. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.



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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de